Bildungsurlaub: Wo und für wen?
Können alle Arbeitnehmer innerhalb Deutschlands Bildungsurlaub nehmen? Leider nein, denn in jedem Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen zum Thema. In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf jährlichen Bildungsurlaub.
In diesen Bundesländern hat dann jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate lang im Unternehmen Vollzeit arbeitet, pro Jahr Anspruch auf fünf Kalendertage Bildungsurlaub. Macht der Arbeitnehmer seinen Anspruch geltend, so bezieht er während des Bildungsurlaubs weiter sein reguläres Gehalt. Sinnvoll: Seinen Anspruch auf Bildungsurlaub zweier aufeinander folgender Jahre kann der Arbeitnehmer in Absprache zu zwei Wochen - mit insgesamt 10 Arbeitstagen - zusammenfassen.
Bildungsurlaub als Sprachreise
In diesen Bundesländern haben sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Sprachreise als Bildungsurlaub zu beantragen: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Sonderstellung: In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gelten ähnliche Regelungen ausschließlich für den Öffentlichen Dienst. Nordrhein-Westfalen stellt den NRW-Bildungsscheck aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Er bietet finanzielle Unterstützung für berufsbezogene Fortbildungen, dazu zählen auch Sprachreisen ins Ausland.
"Sparen" für die Sprachreise
Das Ansparen von 10 Arbeitstagen Bildungsurlaub (aus zwei Jahren) empfiehlt sich insbesondere für Sprachreisen: Ein Sprachkurs im Ausland sollte mindestens zwei Wochen dauern. Sie möchten länger verreisen? Es besteht die Möglichkeit einen mehrwöchigen Bildungsurlaub zu machen und lediglich einen Teil davon beim Arbeitgeber als Bildungsurlaub zu deklarieren. Wichtig: Informieren sie ihren Chef rechtzeitig zum Jahreswechsel über ihren Wunsch auf Bildungsurlaub.
Welche Bedingungen muss der Sprachkurs erfüllen?
Der Sprachkurs im Rahmen ihrer Sprachreise muss bestimmten Anforderungen genügen, damit ihre Sprachreise als Bildungsurlaub anerkannt wird: Der Kurs an der Sprachschule muss in der Regel mind. 30 Wochenstunden Umfang haben und mit täglich mind. sechs Stunden Unterricht an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. (Niedersachsen: 40 Stunden pro Woche). Wichtig: Ihr Sprachkurs muss im Bundesland ihres Arbeitgebers als Bildungsurlaub anerkannt sein. Dabei gilt: Wenn ein Sprachkurs bereits von einem Bundesland genehmigt worden ist, wird diese Anerkennung normalerweise von den anderen Ländern übernommen. Am Ende ihrer Sprachreise können sie vom Reiseveranstalter eine Teilnahmebescheinigung für ihren Arbeitgeber bekommen.